Sonderpädagogischer Förderbedarf Körperbehinderung
Der sonderpädagogische Förderbedarf Körperbehinderung
kommt isoliert in der Praxis selten vor und geht meist mit einer intellektuellen Beeinträchtigung einher, wird teils auch gefordert. Es gibt aber auch Fälle einer isolierten Körperbehinderung bei normaler Leistungsfähigkeit.
Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarf Körperbehinderung
Wie bei allen Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist auch bei Körperbehinderung eine grße Bandbreite vorhanden. Zur Eingrenzung verweise ich beispielhaft auf § 6 AO SF NRW:
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens.
Ähnlich auch § 7 Abs. 3 VOSB Hessen:
Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (§ 50 Abs. 3 Nr. 3 des Schulgesetzes) werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer anderen organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so in ihren Bewegungs- und Verhaltensmöglichkeiten sowie im Lernen beeinträchtigt sind, dass die Selbstverwirklichung in sozialer Interaktion erschwert ist.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Körperbehinderung und Inklusion
Grundsätzlich haben natürlich auch Kinder mit Körperbehinderung ein Recht auf Inklusion, wenn dies in dem jeweiligen Bundesland so geregelt ist (bspw. Baden-Württemberg,
Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz).
In der Praxis ist dies indes selten, da Schulen und Schulämter dies meist blocken, weil die Schule die Voraussetzungen nicht erfüllen könne. Und Kinder, die an der Inklusion teilnehmen, werden oftmals gezielt vernachlässigt und hierdurch herausgemobbt.
Sollten Sie hier Probleme haben, können Sie sich wegen einer
Erstberatung gerne an mich wenden und wir schauen, was sich machen lässt.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Körperbehinderung & Sonderschule
Wie beim sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Behinderung, dringt auch hier wenig nach außen. Die Hauptprobleme liegen auch hier eher im pädagogischen Bereich, wenn es zu Übergriffen kommt.
Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen in Ihrem konkreten Fall in Form einer
Erstberatung gerne weiterhelfen.