Förderschwerpunkte beim sonderpädagogischen Förderbedarf
Die einzelnen Bundesländer haben folgende Förderschwerpunkte bei sonderpädagogischem Förderbedarf eingeführt:
- Sonderpädagogischer Förderbedarf Sprache für Kinder mit sprachlichen Schwierigkeiten.
- Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen (Lernbehinderung) für Kinder mit geringen intellektuellen Problemen.
- Sonderpädagogischer Förderbedarf Geistige Behinderung für größere intellektuelle Probleme.
- Sonderpädagogischer Förderbedarf Körperbehinderung für Kinder mit erheblichen körperlichen Gebrechen.
- Sonderpädagogischer Förderbedarf Hörbehinderung für hörbehinderte oder taube Kinder.
- Sonderpädagogischer Förderbedarf Sehbehinderung für sehbehinderte oder blinde Kinder.
- Sonderpädagogischer Förderbedarf sozial-emotional für verhaltensauffällige Kinder
- Mitunter noch sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus, der in den meisten Bundesländern aber einer der vorstehenden Kategorien zugeordnet wird.
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