Sonderpädagogischer Förderbedarf - landesspezifische Regelungen
- So gibt es bundesweit beispielsweise 7 verschiedene Förderschwerpunkte: Sprache, Lernen, geistige Behinderung, Körperbehinderung, Hören, Sehen und sozial-emotionale Probleme (teils auch Autismus separat).
- Hinzukommt, dass alle Bundesländer ein Verwaltungsverfahren kennen, wie sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird und alle Bundesländer Inklusion kennen, wenn auch nicht alle ein Recht auf Inklusion aufweisen.
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot & Inklusion Baden-Württemberg
- Sonderpädagogischer Förderbedarf & Inklusion Bayern
- Sonderpädagogischer Förderbedarf & Inklusion Hessen
- Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf & Inklusion Niedersachsen
- AO-SF-Verfahren - Sonderpädagogischer Förderbedarf & Inklusion NRW
- Sonderpädagogischer Förderbedarf & Inklusion Rheinland-Pfalz