Anwalt für sonderpädagogischer Förderbedarf & Inklusion
Die Anwaltskanzlei Zoller ist seit 2007 deutschlandweit als Anwalt für Schulrecht tätig. Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs & Inklusion
gehören zu ihrem Kerngeschäft.
Wie verhindere ich sonderpädagogischen Förderbedarf?Wie setze ich mein Recht auf Inklusion durch?
Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention
ist Bewegung in die Thematik sonderpädagogischer Förderbedarf gekommen. Alle Bundesländer haben die Regelschulen Sonderpädagogen geöffnet und Inklusionsklassen eingerichtet - gleich ob sie ein Recht auf Inklusion
verankert haben oder nicht.
Dies wurde freilich völlig unzureichend umgesetzt:
Mit den 3-4 Wochenstunden, die ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
im Falle einer inklusiven Beschulung regelmäßig zugewiesen bekommt, kann man nicht viel anfangen, wenn man 30 Wochenstunden Schule hat. Dies hat dazu geführt, dass nach wie vor ein großer Teil von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Sonderschulen beschult wird. Und wer sich auf das Wagnis Inklusion einlässt, für den ist es oftmals ein einziger Kampf!
Umgekehrt nutzen die Schulen die plötzlichen Ressourcen im Bereich der Sonderpädagogik schamlos aus und versuchen, Schüler, die nicht nach "Schema F" laufen, in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu verschieben. Angesichts eines erheblichen Zuwachses von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist auch dies ein gravierender Skandal!
Die Anwaltskanzlei Zoller ist seit 2007 fast ausschließlich und bundesweit im Schulrecht tätig und hat diese Entwicklung frühzeitig kommen sehen und begleitet. Die "Inklusionsvorreiter" unter den Bundesländern haben die "Standards gesetzt" und es gibt inzwischen kein Bundesland, bei dem diese Probleme nicht in erheblichem Umfang auftreten.
Der Themenbereich sonderpädagogischer Förderbedarf & Inklusion hat sich in den letzten Jahren von einem Randbereich zu einem der Hauptthemen entwickelt, in denen die Anwaltskanzlei Zoller deutschlandweit tätig ist und damit auch einen länderübergreifenden Überblick hat, was bei Bearbeitung der Mandate durchaus vorteilhaft ist. Aus diesem Grunde wurde nunmehr auch eine eigene Website erstellt, die sich ausschließlich diesem Thema widmet.
Sonderpädagogischer Förderbedarf nach Förderschwerpunkten
Sonderpädagogischer Förderbedarf Sprache
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Sprache, um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. in der Sprachheilschule zu erfahren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen (Lernbehinderung)
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen (Lernbehinderung), um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. in einer Förderschule zu erfahren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Entwicklung
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Entwicklung, um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. in einer Sonderschule zu erfahren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Körperbehinderung
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Körperbehinderung, um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. im Sonderschulbereich zu erfahren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Hören (Hörbehinderung)
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Hören (Hörbehinderung), um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. in der Hörbehindertenschule zu erfahren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Sehen (Sehbehinderung)
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Sehen (Sehbehinderung), um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. in der Sehbehindertenschule zu erfahren.
Sozial-emotionaler sonderpädagogischer Förderbedarf
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf sozial-emotional, um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. in einer E-Schule zu erfahren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus, um mehr über das Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Beschulung in Form von Inklusion bzw. im Sonderschulbereich zu erfahren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf nach Bundesländern - landesspezifische Regelungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz
Nachfolgend stelle ich die landesspezifischen Regelungen einiger Bundesländer vor. Wessen Bundesland nicht darunter ist, kann sich natürlich wegen einer Erstberatung
oder deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen
trotzdem an mich wenden. Erste Infos für ganz Deutschland erhalten Sie zudem über den Link "wie verhindere ich sonderpädagogischen Förderbedarf?" und "wie setze ich mein Recht auf Inklusion durch?"
Sonderpädagogisches Bildungsangebot Baden-Württemberg
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogisches Bildungsangebot Baden-Württemberg, um direkt auf die Landesseite Baden-Württemberg zu gelangen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Bayern
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Bayern, um direkt auf die Landesseite Bayern zu gelangen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Hessen
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Hessen, um direkt auf die Landesseite Hessen zu gelangen.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Niedersachsen
Klicken Sie auf den Link
sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Niedersachsen, um direkt auf die Landesseite Niedersachsen zu gelangen.
AO SF Verfahren NRW - Sonderpädagogischer Förderbedarf Nordrhein-Westfalen
Klicken Sie auf den Link AO-SF-Verfahren NRW, um direkt auf die Landesseite sonderpädagogischer Förderbedarf NRW zu gelangen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Rheinland-Pfalz
Klicken Sie auf den Link sonderpädagogischer Förderbedarf Rheinland-Pfalz, um direkt auf die Landesseite Rheinland-Pfalz zu gelangen.
Ihr Anwalt für Schulrecht & Privatschulrecht
Die Anwaltskanzlei Zoller ist seit dem Jahr 2007 schwerpunktmäßig und deutschlandweit als Anwalt für Schulrecht tätig.
Über ein jährliches Anfragevolumen im vierstelligen Bereich besteht eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Schulrecht & Privatschulrecht in ganz Deutschland.
Anhand der Erfahrungsberichte auf anwalt.de können Sie sich einen Überblick meiner Tätigkeit verschaffen. Zugleich werden Sie anhand der Bewertungen feststellen, dass die Kommunikation per Mail und Telefon nicht nur reibungslos funktioniert, sondern von meinen Mandanten sogar als schneller, effektiver und für sie selbst zeitsparender empfunden wird.
Daneben ist die Anwaltskanzlei Zoller mit jährlich mehreren hunderttausend Aufrufen ihrer Websites eine der relevantesten Informationsquellen im Schulrecht für Eltern. Anwalt für Schulrecht Andreas Zoller gibt als Dozent sein Wissen zudem über die
Kommunalakademie Deutschland weiter:
Viel Spaß beim Stöbern auf meinen Websites und wenn Sie ein Problem haben, zögern Sie nicht und rufen mich an!

Telefonische Erstberatung & Onlineberatung bei sonderpädagogischem Förderbedarf & Inklusion
Schulrecht ist nicht nur Recht, sondern auch Erfahrung und Taktik. Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion sind Teil meiner Hauptbetätigung als Anwalt für Schulrecht. In einer ersten Einschätzung kann ich die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten einschätzen.

Mandatsübernahmen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und Inklusion in ganz Deutschland
Die Anwaltskanzlei Zoller vertritt Ihre Interessen seit 2007 gegenüber Schulen, Schulämtern und vor Gerichten in ganz Deutschland!
Kostenlose Informationen zu weiteren Themen auf meinen Websites
Meine Websites zu zahlreichen schulrechtlichen Themen und Bundesländern gehören mit mehreren hunderttausend Aufrufen im Jahr zu den relevantesten schulrechtlichen Informationsquellen für Eltern.
Mehr Informationen zum Schulrecht - Besuchen Sie meine Landesportale und Themenportale Schulrecht!
Neben der Zurückstellung von der Schule gibt es noch zahlreiche weitere Themen im Schulrecht für die ich Landesportale Schulrecht mit landesspezifischen Informationen und Themenportale Schulrecht anbiete. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Links:
Landesspezifische Informationen zum Schulrecht:
- Infos zum Schulrecht Deutschland
- Infos zum Schulrecht Baden-Württemberg
- Infos zum Schulrecht Bayern
- Infos zum Schulrecht Hessen
- Infos zum Schulrecht Niedersachsen
- Infos zum Schulrecht NRW
- Infos zum Schulrecht Rheinland-Pfalz
Themenportale Schulrecht:
- www.schulplatzklage.info (Infos zur Wunschschule – Schulbezirkswechsel, Gestattungsantrag, Gastschulantrag bei Grundschulen, Aufnahme Klasse 5 bei weiterführenden Schulen)
- www.zurueckstellung-schule.de (wie erreicht man eine Zurückstellung von der Schule?)
- www.ordnungsmassnahmen-schule.de (Verweis, Unterrichtsausschluss, Ausschluss von der Klassenfahrt, Überweisung in eine andere Klasse, Schulausschluss – was tun bei Ordnungsmaßnahmen?)
- www.mobbing-in-der-schule.tips (Entstehung und typischer Verlauf/ die Beteiligten und ihre Sichtweise – Mobber. Mitläufer, Schule/ Hilfen gegen Mobbing)